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Whistleblowing / Hinweisgebersystem der Städte: Dietzenbach, Obertshausen, Rödermark, Rodgau und Seligenstadt

Unser Hinweisgebersystem erfüllt die Vorgaben, die das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) sowie Hessische Hinweisgebermeldestellengesetz (HHinMeldG) fordern. Beschäftigte können hier Informationen über Verstöße, die sie im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit bei oder mit der Kommune erlangt haben, melden.

Das Hinweisgebersystem wird durch die Firma b-pi sec GmbH umgesetzt. Der Empfang und die Weiterverarbeitung der Hinweise werden über den externen, neutralen qualifizierten Mittler realisiert. Somit ist die Anonymität der Identität des Hinweisgebenden gewahrt.

Wir legen bei unserem Hinweisgebersystem Wert auf Fairness - sowohl im Umgang mit Hinweisgebenden als auch mit Personen, die von einem Vorwurf betroffen sind. Dabei wird stets der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt und in jedem Einzelfall geprüft, welche Konsequenzen geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Falls Beschäftigte Hinweise auf entsprechende Verstöße im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit oder im Vorfeld ihrer beruflichen Tätigkeit für eine der o.g. Kommunen wahrnehmen oder wahrgenommen haben, können sie diese über folgende Wege an die b-pi sec GmbH übermitteln:

  • Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG (s.u.) - Das Kontaktformular wird direkt an die b-pi sec GmbH übermittelt. Eine Zwischenspeicherung bei der Kommune findet nicht statt.
  • Direkt per E-Mail - Sie können direkt eine E-Mail mit Ihrem Hinweis an senden.
  • Direkt per Telefon - Rufen Sie bei der b-pi sec GmbH unter der an und teilen Sie Ihr Anliegen mit.
  • Postalisch - Senden Sie einen Brief mit Ihrem Hinweis an die b-pi sec GmbH, Kopenhagener Str. 6, 65552 Limburg an der Lahn.

Bitte beachten Sie bei Ihrer Eingabe Folgendes: Die Angabe einer Kontaktmöglichkeit ist bei gewünschter Kontaktaufnahme zwingend notwendig. Kommunen sind gesetzlich nicht verpflichtet, anonymen Meldungen nachzugehen.

Hinweis: Wir bieten die Nutzung unseres Hinweisgebersystems nicht nur den Beschäftigten der jeweiligen Kommune an, sondern auch zusätzlich Personen, die im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeiten mit der Verwaltung in Kontakt stehen (§ 16 Abs. 1 HinSchG).

Formular zur Meldung von Hinweisen gemäß HinSchG

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Bitte teilen Sie uns jenen Verstoß mit, den Sie uns melden wollen.
Hinweis: Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer Daten im Rahmen des Hinweisgebersystems ist die rechtliche Verpflichtung unsererseits bzw. der beteiligten Kommunen, welche sich aus der EU-Richtlinie ergibt. Datenschutzrechtlich bedeutet dies, dass die Verarbeitung gemäß Art.6 Abs.1 S.1 lit. c) EU-DSGVO erfolgt. Sobald die Bearbeitung Ihres Hinweises abgeschlossen ist, werden Ihre Daten umgehend unwiderruflich gelöscht. Detaillierte Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung. Weitere Informationen über die b-pi sec GmbH finden Sie unter folgendem Link: https://b-pisec.com/.

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Kontakt

b-pi sec GmbH
Kopenhagener Straße 6
65552 Limburg an der Lahn
Tel.:
E-Mail:

Beispiele für Meldungen, die keine Meldungen im Sinne des HinSchG darstellen

  • Meldungen über Falschparker
  • Meldungen über den (Pflege-)Zustand von Grundstücken und Objekten
  • Jegliche Art von Meldungen zu (persönlichen sowie politischen) Ansichten und Meinungen

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Kopenhagener Str. 6
65552 Limburg

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