Haftung der Geschäftsleitung und Vorstandsmitglieder

Sie sind Teil der Geschäftsleitung oder Vorstandsmitglied? Dann sollten Sie unbedingt weiterlesen! Ziel von b-pi sec ist, Ihnen die wichtigsten To-Dos und Must-Haves zur Herstellung der IT-Sicherheit Ihres Unternehmens aufzuzeigen, Schäden abzuwenden und eine Haftung Ihrerseits auszuschließen.  

Immer wieder stolpern wir im Beratungsalltag im KMU-Umfeld über erschreckendes Unwissen in den Führungsetagen. b-pi sec zeigt Ihnen daher auf, was für Sie und Ihre IT-Sicherheit in Ihrem Unternehmen unabdingbar ist: 

Geschäftsleitungen und Vorstandsmitglieder sind verpflichtet bzw. sollten… 

  • … über (tiefgehendes) Fachwissen und IT-Verständnis ihrer Organisation verfügen, d.h. ggf. auch Beratungen in Anspruch nehmen (gerne auch von #bpisec 😉). 
  • … die relevanten Anforderungen aus dem IT-Sicherheitsgesetz, der KRITIS-Verordnung und
    NIS-2 kennen und umsetzen. 
  • … wissen, dass bereits das Ignorieren und / oder Unterlassen von Sorgfaltspflichten (Missachtung gängiger Sicherheitsstandards) zu ihrer Haftung führt (s. hierzu das aktuelle Urteil des OLG Dresden vom 15.10.2024 – Az. 4 U 940/24). 
  • … wissen, dass allein eine Compliance-Abteilung zu haben nicht ausreicht! Überwachungs- und Kontrollpflichten sind zwingend umzusetzen. 
  • … Maßnahmen zur Verringerung des IT-Sicherheitsrisikos ergreifen. 
  • … bei mehreren Mitgliedern der Geschäftsleitung / des Vorstands wissen, dass Berichts- und Prüfpflichten ggü. ALLEN Mitgliedern vorherrschen. 
  • … eine Vorbildfunktion einnehmen, mithin nicht gegen #Gesetze verstoßen (z.B. §§ 201 ff. StGB - Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs). 

IT-Sicherheit gehört unweigerlich zu IHREN Aufgaben! Sollten Sie die oben genannten Punkte nicht oder nur teilweise erfüllen, helfen wir Ihnen dabei, Ihr Unternehmen zu schützen und liefern Ihnen das nötige Know-How!  

Mehr Infos finden Sie auch in unserem Artikel hier. 

Weitere Blog-Beiträge

30.01.2025

Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten?

Ist hacken jetzt legal!? 🤔 Wir verraten Ihnen, was das Bundesjustizministerium (BJM) jüngst für solche Cyberangriffe vorsieht: Immer wieder warnt b-pi sec vor den Gefahren…

Mehr lesen
24.01.2025

Warum es uns nicht auf Instagram gibt

In Zeiten der rasant fortschreitenden Digitalisierung lassen sich unzählige Unternehmen auf den Social-Media-Plattformen von Meta finden. Egal ob Facebook oder Instagram, b-pi sec bleibt weiterhin…

Mehr lesen
15.01.2025

Passwort vs. Passkey

Anmelden ohne Passwort. 🔐 Kann das wirklich so sicher sein? Wir zeigen und erklären Ihnen vielsagende Umfrageergebnisse des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI):…

Mehr lesen