Absage an den Missbrauch von DSGVO-Beschwerden: Urteil des VG Hamburg

Absage an den Missbrauch von DSGVO-Beschwerden: Urteil des VG Hamburg

Absage an den Missbrauch von DSGVO-Beschwerden: Urteil des VG Hamburg

Beschwerden nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sollen den Schutz personenbezogener Daten sicherstellen – nicht als Waffe in privaten Rechtsstreitigkeiten dienen. Dies hat das Verwaltungsgericht in Hamburg mit Beschluss vom 06.08.2025 (Az 17 K 3445/24) noch einmal eindeutig klargestellt.

Im vorliegenden Fall versuchte der Kläger wegen eines falschen Aktenzeichens die Hamburger Datenschutzbehörde einzuschalten. Als die Behörde nicht reagierte, erhob dieser Klage wegen Untätigkeit. Das Gericht stellte jedoch klar, dass es hier gar nicht um den Schutz von Daten ging, sondern darum, eine zivilrechtliche Auseinandersetzung auf einen Nebenschauplatz zu verlagern.

​​✅​Die Richter wiesen die Beschwerde deshalb als rechtsmissbräuchlich zurück. Außerdem muss der Kläger die Kosten des gesamten Verfahrens tragen – ein deutliches Signal, dass solche Verfahren nicht zweckentfremdet werden dürfen.

👉​Warum ist das wichtig?

Der Beschluss macht klar: DSGVO-Beschwerden sind ausschließlich dafür da, personenbezogene Daten zu schützen. b-pi sec begrüßt diese Entscheidung ausdrücklich.

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