15.000€ Schmerzensgeld wegen dauerhafter Kameraüberwachung: LAG Hamm fällt Urteil

15.000€ Schmerzensgeld wegen dauerhafter Kameraüberwachung: LAG Hamm fällt Urteil

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000€ zugesprochen. Der Grund: Der Arbeitnehmer wurde über einen Zeitraum von 22 Monaten dauerhaft durch Kameras überwacht, obwohl er der Überwachung ausdrücklich widersprochen hatte.

Der Hintergrund des Falls 🔍​

Rund 30 Kameras zeichneten die tägliche Arbeit des Klägers dauerhaft auf. Auch wenn die Aufnahmen nach 48 Stunden automatisch gelöscht wurden, blieb die Überwachung durchgehend bestehen. Folglich bewertete das Gericht die dauerhafte Videoüberwachung als massiven Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers.

Besonders schwerwiegend war die fehlende freiwillige und informierte Einwilligungserklärung des Arbeitnehmers in Kombination mit der Dauer, Reichweite und technisches Detailtiefe der Überwachung. Denn der Arbeitgeber hatte nicht nur dauerhaft gefilmt, sondern nutzte zudem HD-Kameras mit Zoom-Funktion und Live-Zugriffmöglichkeiten. Auch die im Arbeitsvertrag enthaltene pauschale Zustimmung zur Videoüberwachung wurde vom Gericht als unzulässig eingestuft.

👉​Bedeutung für den Arbeitgeber

Arbeitgeber, die Videoüberwachung am Arbeitsplatz einsetzten, sollten besonders sorgfältig vorgehen. Eine datenschutzkonforme, freiwillige und informierte Einwilligung der Beschäftigten ist unerlässlich. Zugleich gilt es, eine vertrauensvolle Arbeitsatmosphäre zu schaffen und sicherzustellen, dass technische Überwachungsmaßnahmen verhältnismäßig und transparent sind. Der Datenschutzbeauftragte sollte in jedem Fall vor Inbetriebnahme derartiger Videosysteme hinzugezogen werden.

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