Krise verhindert: EU verlängert Angemessenheitsbeschluss für UK bis 2031

Gute Nachrichten für alle Organisationen mit Datenflüssen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich:
Die EU-Kommission hat den Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich kurz vor Fristablauf verlängert. Damit bleibt der grenzüberschreitende Austausch personenbezogener Daten auch über den 31.12.2025 hinaus rechtssicher möglich.
Die Frist des ursprünglichen Angemessenheitsbeschluss belief sich zunächst auf den 31.12.2025. Ein Wegfall hätte für viele Organisationen erhebliche Konsequenzen gehabt, insbesondere der kurzfristigen zusätzlichen Transfermechanismen wie Standardvertragsklausen (SCCs).
Am 27.12.2025 hat die EU-Kommission das Datenschutzniveau des Vereinigten Königreichs erneut als „im Wesentlichen gleichwertig“ zur EU eingestuft und den Angemessenheitsbeschluss bis Ende 2031 verlängert.
Was bedeutet das für Organisationen?
Die Entscheidung bringt vor allem eines: Entwarnung.
- Keine Pflicht zur Nutzung von SCCs oder anderen zusätzlichen Schutzmaßnahmen ✅
- Kein akuter Handlungs- oder Umstellungsdruck ✅
- Planungssicherheit für internationale Geschäftsprozesse ✅
Die Verlängerung basiert auf der Bewertung, dass das britische Datenschutzrecht weiterhin ein mit der EU-DSGVO vergleichbares Schutzniveau bietet. Eine Zwischenprüfung für 2029 ist jedoch vorgesehen.
Mit der Verlängerung des Angemessenheitsbeschlusses steht die sogenannte „Datenbrücke“ zwischen EU und UK nun für weitere sechs Jahre auf einem stabilen Fundament.
Für Unternehmen, Behörden und internationale Konzerne ist dies ein zentraler Baustein für digitale Zusammenarbeit, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Integration in Europa.


