Kritik am Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung

Die Bundesregierung arbeitet an der Regelung der Umsetzung und Kontrolle der EU-KI-Verordnung. In der fachlichen Diskussion wurde der Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung jedoch kritisch beäugt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Ausgestaltung der Kooperationsvorschriften, sowie die Konkretisierung der Bußgeldverfahren. Wie bereits bei der DSGVO drohen auch bei der KI-VO bei Verstößen hohe Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.
Streit um die Zuständigkeit
Unklar ist noch immer, welche Behörde künftig die Marktüberwachung übernimmt. Während die Datenschutzbehörden ihre Aufsicht insbesondere bei KI-Systemen mit personenbezogenen Daten beibehalten wollen, sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde vor. Diese Neuausrichtung sorgt jedoch für Konfliktpotenzial.
🤔Bedenken der Datenschutzkonferenz
Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnt vor:
- Doppelzuständigkeiten, wenn KI personenbezogene Daten verarbeitet
- Zweifeln an der Verfassung- und Europarechtskonformität des Entwurfs
Wer letztlich die Marktüberwachung übernimmt, bleibt abzuwarten. Ziel soll sein, eine effektive Marktüberwachung zu gewährleisten und von einer guten Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zu profitieren 💭


