NIS-2 leicht gemacht? Das leistet das neue BSI-Portal

NIS-2 leicht gemacht? Das leistet das neue BSI-Portal

Seit Anfang Dezember ist das novellierte BSI-Gesetz (BSIG) in Kraft. Damit setzt Deutschland die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie (endlich) verbindlich um und bringt neue Pflichten für viele Unternehmen und Institutionen mit sich. Besonders wichtig: Die Registrierungspflicht im neuen BSI-Portal gilt mit einer Frist von drei Monate ab dem 06.12.2025.

Das neue BSI-Portal als zentrale Anlaufstelle

Seit Januar 2026 betreibt das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) ein neues Portal, das künftig eine Schlüsselrolle bei der Umsetzung der NIS-2-Anforderungen einnimmt. Es dient zunächst dem zweistufigen Registrierungsprozess für betroffene Einrichtungen.

👉Voraussetzung für die Registrierung ist ein ELSTER-Organisationszertifikat, das über „Mein Unternehmenskonto“ (MUK) beantragt werden.

Mehr Sicherheit durch zentrale Informationen 🔏

Das BSI-Portal soll schrittweise zu einer zentralen Informations- und Austauschplattform ausgebaut werden. Registrierte Unternehmen und Institutionen erhalten dort konkrete Informationen zu ihren Pflichten nach dem BSI-Gesetz, insbesondere zur Durchführung von Risikoanalysen sowie Unterstützung und Dokumentation angemessener Risikomanagementmaßnahmen.

Darüber hinaus stellt das Portal aktuelle IT-Sicherheitsinformationen des BSI bereit. Es ermöglicht auch die anonyme Meldung von Schwachstellen und Sicherheitslücken und bietet somit den Zugang zur Allianz für Cyber-Sicherheit.

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