KRITIS-Dachgesetz beschlossen: Neue Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen

KRITIS-Dachgesetz beschlossen: Neue Pflichten für Betreiber kritischer Anlagen

📌1-Minute-KRITIS-Selbsttest 2026

Für jede „Ja“-Antwort 1 Punkt:

  • Registrierung erfolgt
  • Risikoanalyse abgeschlossen
  • Meldeprozess definiert
  • Verantwortlichkeiten festgelegt

*Auswertung:

0-1 Punkt –> Kritisch 🔴

2-3 Punkte –> Verbesserungsbedarf 🟡

4 Punkte –> Gut aufgestellt 🟢

Am 29. Januar 2026 hat der Bundestag das KRITIS-Dachgesetz verabschiedet. Damit wird die europäische CER-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Ziel ist es, die Resilienz kritischer Einrichtungen zu stärken und einen umfassenden Schutz vor hybriden Bedrohungen zu etablieren, im Zusammenspiel mit der NIS-2-Richtlinie und dem BSI-Gesetz.

Für Betreiber kritischer Anlagen bedeutet das: neue gesetzliche pflichten und erhöhter Handlungsbedarf.

Was regelt das KRITIS-Dachgesetz?

✔️Identifikation kritischer Anlagen

Unternehmen müssen eigenständig prüfen, ob sie unter die neuen Regelungen fallen. Die Kriterien werden sektorspezifisch von den Bundesländern festgelegt. Ein einheitlicher bundesweiter Schwellenwert entfällt.

✔️Registrierung- und Nachweispflichten

Betreiber müssen sich registrieren und umfassende Dokumentations- und Compliance-Anforderungen erfüllen.

✔️Risikoanalysen und Schutzkonzepte

Physische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen werden verpflichtend. Bei Verstößen drohen Bußgelder von bis zu einer Millionen Euro.

✔️Meldepflichten bei Vorfällen

Unternehmen und Organisationen müssen Prozesse etablieren, um Vorfälle fristgerecht und rechtssicher zu melden, auch zur Minimierung von Haftungs- und Reputationsrisiken.

✔️Stärkere staatliche Koordination

Die Rolle staatlicher Stellen bei Risikoanalyse und Koordination wird ausgebaut.

Kritik und offene Fragen

Fachverbände und Experten äußern deutlich Kritik. Besonders diskutiert werden:

  • die teilweise Ausklammerung großer Bereiche der öffentlichen Verwaltung
  • die föderale Festlegung von Schwellenwerten
  • aus Sicht mancher Experten nicht ausreichend abschreckende Sanktionen

Es wird eine stärkere Einbindung von Fachkompetenz und eine ganzheitliche Absicherung gefordert.

Weitere Blog-Beiträge

22.10.2026

WhatsApp und Signal: Verschlüsselt und trotzdem mitlesbar?

WhatsApp und Signal gelten dank Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als besonders sicher. Doch aktuelle Recherchen zeigen: Unter bestimmten Umständen können Sicherheitsbehörden Nachrichten mitlesen, ohne die Verschlüsselung selbst knacken…

Mehr lesen
15.10.2026

Digital-Omnibus: Wird der Datenschutz in Europa vereinfacht oder geschwächt?

Weniger Bürokratie, einfachere Datenschutzregeln und mehr Raum für Innovationen: Mit dem sogenannten Digital-Omnibus möchte die EU-Kommission bestehende digitale Vorschriften überarbeiten. Doch die geplanten Änderungen sorgen für Diskussionen…

Mehr lesen
08.10.2026

„Stand der Technik“ im Datenschutz: Was Unternehmen wirklich beachten müssen

„Unsere Sicherheitsmaßnahmen entsprechen dem Stand der Technik.“ Ein Satz, der in Verträgen und Datenschutzdokumentationen häufig zu finden ist. Doch was bedeutet „Stand der Technik“ eigentlich…

Mehr lesen