Digital-Omnibus: Wird der Datenschutz in Europa vereinfacht oder geschwächt?

Weniger Bürokratie, einfachere Datenschutzregeln und mehr Raum für Innovationen: Mit dem sogenannten Digital-Omnibus möchte die EU-Kommission bestehende digitale Vorschriften überarbeiten.
Doch die geplanten Änderungen sorgen für Diskussionen. Auf den BvD-Verbandstagen 2026 wurde deutlich: Während einige Anpassungen begrüßt werden, sehen Datenschutzexperten auch erhebliche Risiken für bestehende Schutzstandards.
Was soll sich durch den Digital-Omnibus ändern?
Ziel des Reformpakets ist es, europäische Digitalvorschriften zu vereinfachen und Unternehmen regulatorisch zu entlasten.
Diskutiert werden unter anderem Änderungen an der DSGVO, beispielsweise bei der Definition personenbezogener Daten und den Meldefristen für Datenschutzverletzungen.
Besonders kritisch sehen Experten mögliche Änderungen am Begriff der personenbezogenen Daten. Denn eine veränderte Definition könnte unmittelbare Auswirkungen darauf haben, welche Informationen künftig unter den Schutz der DSGVO fallen.
Herstellerhaftung bleibt außen vor
Ein weiterer Kritikpunkt: Die vom Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) und mehreren Landesdatenschutzbeauftragten geforderte Herstellerhaftung ist im beschriebenen Reformpaket nicht vorgesehen.
Damit bleibt eine grundlegende Frage bestehen: Wie lässt sich Datenschutz stärker bei den Herstellern digitaler Produkte verankern, anstatt die Verantwortung vor allem den Unternehmen zu überlassen, die diese Technologien einsetzen?
Gerade angesichts immer komplexerer Software- und KI-Anwendungen gewinnt diese Diskussion an Bedeutung.
Datenschutzbeauftragte bleiben wichtige Ansprechpartner
Auch die in Deutschland diskutierte Abschaffung der Benennpflicht für Datenschutzbeauftragte stieß auf Kritik.
Denn Datenschutzbeauftragte übernehmen weit mehr als die Kontrolle gesetzlicher Vorgaben. Sie unterstützen Unternehmen dabei, neue Technologien rechtlich einzuordnen, Risiken zu bewerten und Datenschutzanforderungen in konkrete Prozesse zu übersetzen.
Das gilt insbesondere beim Einsatz künstlicher Intelligenz und neuer digitaler Geschäftsmodelle.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Die geplanten Reformen könnten langfristig zu Vereinfachungen führen. Gleichzeitig sollten Unternehmen bestehende Datenschutzprozesse nicht vorschnell verändern.
Solange neue Regelungen nicht verabschiedet und anwendbar sind, gelten die bisherigen gesetzlichen Anforderungen weiterhin.
Unternehmen sollten deshalb die Entwicklungen aufmerksam verfolgen, mögliche Auswirkungen auf ihre Prozesse prüfen und Datenschutz frühzeitig in die Einführung neuer Technologien einbeziehen.
Fazit: Vereinfachung darf nicht zulasten des Datenschutzes gehen
Der Digital-Omnibus bietet die Chance, europäische Digitalvorschriften praxistauglicher zu gestalten. Entscheidend wird jedoch sein, ob es gelingt, Bürokratie abzubauen, ohne bestehende Datenschutzstandards auszuhöhlen.
Für Unternehmen bleibt deshalb wichtig: Datenschutz nicht als reine Pflicht betrachten, sondern als festen Bestandteil einer verantwortungsvollen Digitalisierung.


