🚨Automatisierung stößt an ihre Grenzen: Verwaltungsgericht Bremen schafft Klarheit

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 2 K 763/23) zeigt: Vollautomatisch erstellte Abfallgebührenbescheide ohne menschliche Prüfung können gegen die DSGVO verstoßen.

👉​Im konkreten Fall hatte die Stadt Bremen 2022 sämtliche Abfallgebührenbescheide automatisiert erstellt, ohne dass ein Mensch den Vorgang kontrollierte. Das Gericht entscheid am 14. Juli 2025:

  • Ohne menschliche Prüfung ist ein Bescheid rechtswidrig.
  • Eine gesetzliche Grundlage für solch ein Vorgehen existiert nicht.
  • Damit war der Gebührenbescheid formell rechtswidrig.

Erst durch das Widerspruchsverfahren, in dem eine nachträgliche menschliche Prüfung erfolgte, konnte der Datenschutzverstoß behoben werden. Der Kläger bekam im Ergebnis nur teilweise Recht.

​💡​Warum ist das wichtig?

In Zeiten von Digitalisierung und KI bleibt eines klar, der Mensch ist als Kontrollinstanz unverzichtbar. Unternehmen, die stark auf Automatisierung setzen (z.B. Energie, Telekommunikation, Verwaltung), sollten prüfen, ob ihre Verfahren rechtlich abgesichert sind und wo menschliche Kontrollschritte eingebaut werden müssen.

 

 

Weitere Blog-Beiträge

03.02.2026

Cheers to 2026 🥂

Unser erstes Team-Meeting im Jahr 2026 führte uns nach Koblenz, der perfekte Rahmen für Austausch, Zusammenarbeit und einen motivierten Start ins neue Jahr 🙌

Mehr lesen
26.01.2026

Kritik am Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung

Die Bundesregierung arbeitet an der Regelung der Umsetzung und Kontrolle der EU-KI-Verordnung. In der fachlichen Diskussion wurde der Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung jedoch kritisch…

Mehr lesen
19.01.2026

HBDI bestätigt Datenschutzkonformität von Microsoft 365

Die Freude war bei einigen groß: Nachdem der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen und dem Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) bewertet der Hessische Beauftragte für Datenschutz und…

Mehr lesen