🚨Automatisierung stößt an ihre Grenzen: Verwaltungsgericht Bremen schafft Klarheit

Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Bremen (Az. 2 K 763/23) zeigt: Vollautomatisch erstellte Abfallgebührenbescheide ohne menschliche Prüfung können gegen die DSGVO verstoßen.
👉Im konkreten Fall hatte die Stadt Bremen 2022 sämtliche Abfallgebührenbescheide automatisiert erstellt, ohne dass ein Mensch den Vorgang kontrollierte. Das Gericht entscheid am 14. Juli 2025:
- Ohne menschliche Prüfung ist ein Bescheid rechtswidrig.
- Eine gesetzliche Grundlage für solch ein Vorgehen existiert nicht.
- Damit war der Gebührenbescheid formell rechtswidrig.
Erst durch das Widerspruchsverfahren, in dem eine nachträgliche menschliche Prüfung erfolgte, konnte der Datenschutzverstoß behoben werden. Der Kläger bekam im Ergebnis nur teilweise Recht.
💡Warum ist das wichtig?
In Zeiten von Digitalisierung und KI bleibt eines klar, der Mensch ist als Kontrollinstanz unverzichtbar. Unternehmen, die stark auf Automatisierung setzen (z.B. Energie, Telekommunikation, Verwaltung), sollten prüfen, ob ihre Verfahren rechtlich abgesichert sind und wo menschliche Kontrollschritte eingebaut werden müssen.


