BGH erlaubt Zwangs-Entsperrung von Smartphones: Was Sie jetzt wissen sollten

Mit einem höchst bemerkenswerten Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ermittlungsbehörden Beschuldigte dazu zwingen dürfen, ihre Smartphones per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung zu entsperren.

👉​Für Smartphone-Nutzerinnen und -Nutzer ist daher unter Umständen gut zu wissen, wie sich das eigene Gerät schnellstmöglich sperren lässt, sodass eine Entsperrung über biometrische Verfahren nicht mehr möglich ist (Umgangssprachlich auch „Cop-Button“ genannt 💡).

  • iPhone: Power-Button fünfmal schnell hintereinander drücken, anschließend „Abbrechen“ auswählen.
  • Android: Je nach Hersteller unterschiedlich, oft über den „Lockdown“-Modus im Power-Button-Menü.

Durch diese Funktion wird jeweils verhindert, dass das Gerät per Fingerabdruck oder Gesichtserkennung geöffnet werden kann. Stattdessen ist dann zwingend die Eingabe des PINs oder Passwort erforderlich ​✔️​

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