Datenschutz-Tipps im „Umgang mit Polizeibehörden“ – Auskünfte per Telefon

Datenschutz-Tipps im „Umgang mit Polizeibehörden“ – Auskünfte per Telefon

„Hallo, hier spricht die Polizei. Wir haben ein paar Fragen zu folgendem Fall: …“ 👮  

🤔Muss ein Unternehmen gegenüber der Polizei telefonisch Angaben machen? 

Wann eine Privatperson ggü. der Polizei Auskünfte erteilen muss, ist nicht immer eindeutig. Kürzlich sind wir bereits auf die Vorgehensweise bei Auskünften per E-Mail ggü. der Polizei eingegangen. Sollte sich die Behörde aufgrund eines Ermittlungsverfahrens nun telefonisch an Sie als Unternehmen wenden, gilt es auch hier zunächst zu prüfen, ob es sich tatsächlich um die angegebene Behörde handelt: 

  1. Weisen Sie die anrufende Person darauf hin, dass Sie als Organisation vor einer Weitergabe von Daten prüfen müssen, ob der Anruf wirklich von der Polizei stammt.
    => Der „Empfänger“ der Daten i.S.d. Art. 4 Nr. 9 DSGVO muss feststehen! 
  2. Bitten Sie die anrufende Person um Mitteilung des Vor-/Zunamens, der Vorgangsnummer / des Aktenzeichens des Verfahrens, des Kommissariats/Sachgebietes/Referats, in dem die Person tätig ist und der Dienststelle. 
  3. Dann suchen Sie sich aus dem „Telefonbuch“ die allgemeine Nummer der jeweiligen Polizeidienststelle raus und lassen sich dann unter Angabe der erfragten Daten mit der Person, die angerufen hat, verbinden. 
  4. Nachdem Sie festgestellt haben, dass es sich wirklich um die angegebene Polizeibehörde handelt, können Sie deren Fragen beantworten. Tun Sie dies nicht, droht ggf. die Anordnung einer Sicherstellung bzw. Beschlagnahme von IT-Systemen nach den §§ 94 ff. StPO. 

💡Good to know: Die Ermittlungsbefugnisse der Polizei hinsichtlich Daten ergeben sich meist aus §§ 161, 163 StPO. Sollten Sie als Unternehmen personenbezogene Daten ggü. der Polizei offenlegen müssen, ist dies gem. § 24 Abs. 1 Nr. 1 BDSG zulässig, sofern dies im Rahmen der „Gefahrenabwehr“ oder zur Verfolgung von Straftaten erforderlich, mithin kein anderes milderes Mittel zur Erreichung der Gefahrenabwehr/Strafverfolgung ersichtlich ist.  

Wir beraten Sie gerne dazu, ob und welche Daten Sie ggü. der Polizei weitergeben dürfen bzw. unter Umständen sogar müssen! 🤝🧡 #bpisec

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