Facebook-Seite auf dem Prüfstand: Verwaltungsgericht in Köln hat entschieden

Mit dem Urteil des VG Köln (Az.: 13 K 1419/23) wurde am 17.07.2025 entschieden, dass der Betrieb der Facebook-Seiten zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit vorerst fortgeführt werden darf.
Hintergrund:
Im Februar 2023 forderte die Bundesdatenschutzbeauftragte das Bundespresseamt auf, den Betrieb ihrer Facebook-Seite einzustellen. Maßgeblich hierfür waren Gesetzesverstöße, unter anderem gegen die DSGVO. Das VG Köln kam zu dem Entschluss, dass die Verantwortung für die Datenverarbeitung in erster Linie bei Meta liegt.
📌Signalwirkung für Kommunen:
Auch wenn das Urteil formal nur die Bundesregierung betrifft, könnte es als wichtiges Signal für von Kommunen betriebene Facebook-Seiten gelten. Nach Ansicht des Hessischen Städtetags bleibt die datenschutzrechtliche Verantwortung weiterhin bei Meta, eine rechtssichere Lösung ist damit jedoch noch nicht erreicht.
Wie geht es weiter?
Das Gericht hat die Berufung zugelassen, sodass das OVG NRW nun möglicherweise über den Fall entscheiden wird. Bis dahin bleibt der Betrieb von Facebook-Seiten ein datenschutzrechtliches Risiko.
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