IT-Sicherheitsrichtlinie für Klein- und Kleinstunternehmen

Die zum 01.09.2021 veröffentlichte rund acht Seiten umfassende VdS-Richtlinien 10005 ("Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen") soll den von Cyberangriffen zunehmend massiv betroffenen kleinen mittelständischen Unternehmen als realitätsnaher vor allem umsetzbarer Leitfaden zur Erreichung eines angemessenen Informationssicherheitsstatus dienen. Auf wenigen Seiten wird Schritt für Schritt gezeigt, was in der Praxis getan werden muss, um kleine IT-Infrastrukturen effektiv und effizient abzusichern. Der speziell auf Organisationsformen bis 20 Mitarbeitern zugeschnittene Maßnahmenkatalog strebt eine angemessenen Absicherung der IT-Landschaft unter vertretbaren Aufwand an. Sie wünschen weitere Infos oder Unterstützung? Kontaktieren Sie uns:

Weitere Blog-Beiträge

Titelbild Südwestfalen-IT: 2,7 Mio. € Schaden nach Cyberangriff
12.02.2025

Südwestfalen-IT: 2,7 Mio. € Schaden nach Cyberangriff

Organisatorische Mängel und Versäumnisse der Geschäftsleitung im Bereich der IT- und Informationssicherheit sorgten für einen der schwersten (und teuersten) Cyberangriffe auf die kommunale IT-Sicherheit in…

Mehr lesen
Beitragsbild Team Meeting Q1 2025
04.02.2025

Team-Meeting Q1/2025

Vergangenen Freitag fand das erste Team-Meeting im neuen Jahr statt. 😍 Gemeinsam wurden in Höhr-Grenzhausen fachliche und organisatorische Themen vorgestellt und besprochen. Genau SO wird…

Mehr lesen
30.01.2025

Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten?

Ist hacken jetzt legal!? 🤔 Wir verraten Ihnen, was das Bundesjustizministerium (BJM) jüngst für solche Cyberangriffe vorsieht: Immer wieder warnt b-pi sec vor den Gefahren…

Mehr lesen