IT-Sicherheitsrichtlinie für Klein- und Kleinstunternehmen

Die zum 01.09.2021 veröffentlichte rund acht Seiten umfassende VdS-Richtlinien 10005 ("Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen") soll den von Cyberangriffen zunehmend massiv betroffenen kleinen mittelständischen Unternehmen als realitätsnaher vor allem umsetzbarer Leitfaden zur Erreichung eines angemessenen Informationssicherheitsstatus dienen. Auf wenigen Seiten wird Schritt für Schritt gezeigt, was in der Praxis getan werden muss, um kleine IT-Infrastrukturen effektiv und effizient abzusichern. Der speziell auf Organisationsformen bis 20 Mitarbeitern zugeschnittene Maßnahmenkatalog strebt eine angemessenen Absicherung der IT-Landschaft unter vertretbaren Aufwand an. Sie wünschen weitere Infos oder Unterstützung? Kontaktieren Sie uns:

Weitere Blog-Beiträge

15.01.2026

BSI warnt vor Sicherheitsrisiken durch KI-Agenten

Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt aktuell vor Sicherheitsrisiken beim Einsatz von KI-Agenten. Die digitalen Assistenten können zwar E-Mails beantworten, Termine planen…

Mehr lesen
12.01.2026

Krise verhindert: EU verlängert Angemessenheitsbeschluss für UK bis 2031

Gute Nachrichten für alle Organisationen mit Datenflüssen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich: Die EU-Kommission hat den Angemessenheitsbeschluss für das Vereinigte Königreich kurz vor…

Mehr lesen
05.01.2026

Sicher ins neue Jahr 2026 mit NIS-2 🙌

Seit dem 21.11.2025 ist NIS-2 geltendes Recht in der Bundesrepublik. Es gibt keine Übergangsfristen mehr! Betroffene Organisationen müssen sich daher bereits registrieren haben und die…

Mehr lesen