IT-Sicherheitsrichtlinie für Klein- und Kleinstunternehmen

IT-Sicherheitsrichtlinie für Klein- und Kleinstunternehmen

Die zum 01.09.2021 veröffentlichte rund acht Seiten umfassende VdS-Richtlinien 10005 ("Mindestanforderungen an die Informationssicherheit von Klein- und Kleinstunternehmen") soll den von Cyberangriffen zunehmend massiv betroffenen kleinen mittelständischen Unternehmen als realitätsnaher vor allem umsetzbarer Leitfaden zur Erreichung eines angemessenen Informationssicherheitsstatus dienen. Auf wenigen Seiten wird Schritt für Schritt gezeigt, was in der Praxis getan werden muss, um kleine IT-Infrastrukturen effektiv und effizient abzusichern. Der speziell auf Organisationsformen bis 20 Mitarbeitern zugeschnittene Maßnahmenkatalog strebt eine angemessenen Absicherung der IT-Landschaft unter vertretbaren Aufwand an. Sie wünschen weitere Infos oder Unterstützung? Kontaktieren Sie uns:

Weitere Blog-Beiträge

30.07.2026

Angriffsziel Smartphone: Warum mobile Geräte zur größten Sicherheitslücke werden

Smartphones sind aus dem Arbeitsalltag nicht mehr wegzudenken. Sie ermöglichen den Zugriff auf E-Mails, Unternehmensdaten, Messenger und Cloud-Anwendungen – jederzeit und von überall...

Mehr lesen
22.07.2026

Neue KRITIS-Verordnung: Ist Ihre Organisation betroffen?

Mit dem am 26. Mai 2026 veröffentlichten Referentenentwurf der neuen KRITIS-Verordnung (KritisV) konkretisiert das Bundesministerium des Innern die Vorgaben des bereits im März 2026 in…

Mehr lesen
16.07.2026

Neues Cybersicherheitsgesetz: Das kommt auf Unternehmen und Verwaltungen zu

Die Bedrohung durch Cyberangriffe nimmt seit Jahren zu. Ransomware, Datendiebstahl und Angriffe auf Kritische Infrastrukturen gehören inzwischen zum Alltag. Um Deutschland besser gegen diese Gefahren…

Mehr lesen