Kritik am Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung

Die Bundesregierung arbeitet an der Regelung der Umsetzung und Kontrolle der EU-KI-Verordnung. In der fachlichen Diskussion wurde der Gesetzesentwurf zur Durchsetzung der KI-Verordnung jedoch kritisch beäugt. Im Mittelpunkt stehen dabei insbesondere die Ausgestaltung der Kooperationsvorschriften, sowie die Konkretisierung der Bußgeldverfahren.  Wie bereits bei der DSGVO drohen auch bei der KI-VO bei Verstößen hohe Strafen von bis zu 35 Millionen Euro oder 7% des weltweiten Jahresumsatzes.

​Streit um die Zuständigkeit

Unklar ist noch immer, welche Behörde künftig die Marktüberwachung übernimmt. Während die Datenschutzbehörden ihre Aufsicht insbesondere bei KI-Systemen mit personenbezogenen Daten beibehalten wollen, sieht der aktuelle Entwurf der Bundesregierung die Bundesnetzagentur (BNetzA) als zentrale Aufsichtsbehörde vor. Diese Neuausrichtung sorgt jedoch für Konfliktpotenzial.

🤔​Bedenken der Datenschutzkonferenz

Die Datenschutzkonferenz (DSK) warnt vor:

  • Doppelzuständigkeiten, wenn KI personenbezogene Daten verarbeitet
  • Zweifeln an der Verfassung- und Europarechtskonformität des Entwurfs

Wer letztlich die Marktüberwachung übernimmt, bleibt abzuwarten. Ziel soll sein, eine effektive Marktüberwachung zu gewährleisten und von einer guten Zusammenarbeit der beteiligten Behörden zu profitieren 💭​

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