Mehr Klarheit, weniger Einfluss: Die EU verschärft Regeln für politische Werbung im Netz

📨​ Neue Verordnung zur politischen Online-Kommunikation

Ab dem 10. Oktober 2025 gilt in der Europäischen Union eine neue Regelung, die die politische Online-Kommunikation unmittelbar betrifft und mehr Transparenz und Fairness schaffen soll: die Verordnung über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung, kurz (TTPW-VO).

Ziel ist es, demokratische Wahlen besser vor Manipulation und Desinformation zu schützen. Sie verpflichtet Anbieter politischer Werbung (u.a. Parteien, Politiker) zu mehr Offenheit insbesondere, wenn es um die Finanzierung und das gezielte Ausspielen von Anzeigen geht.

🔍​Mehr Transparenz bei politischer Werbung

Künftig müssen politische Online-Anzeigen klar gekennzeichnet sein. Nutzerinnen und Nutzer sollen auf einen Blick erkennen können:

  • Wer hinter einer Anzeige steht,
  • Wie viel Geld dafür ausgegeben wurde und
  • Warum sie diese Werbung überhaupt sehen, etwa aufgrund bestimmter Interessen oder Zielgruppenkriterien.

Beispielszenario
Die Partei „Zukunft Europa“ schaltet im Vorfeld der Europawahl 2026 eine bezahlte Google-Anzeige mit dem Slogan: „Für ein datenschutzkonformes Europa bis 2040 – wähle Zukunft Europa!“. Unterhalb der Anzeige (sicht- und klickbar) muss nun folgender beispielhafter Transparenzhinweis erscheinen:
Politische Werbung
Gesponsert von: Zukunft Europa – Bundesverband Deutschland e.V.      
Finanziert durch: Zukunft Europa – Parteikonto DE01 2345 6789 0000
Gesamtausgaben für diese Anzeige: 4.200 €
Zielgruppen-Kriterien: Nutzer im Alter von 18-40 Jahren mit Interesse an Datenschutz und Politik (Daten basierend auf freiwilligen Angaben im Google-Profil)
Rechtsgrundlage: Einwilligung der Betroffenen gem. Art. 18 TTPW-VO“

📄​Dokumentationspflichten und Kontrolle

Wer politische Werbung erstellt oder verbreitet, muss künftig ausführliche Aufzeichnungen über die Inhalte, Geldflüsse und Targeting-Kriterien führen. Insbesondere Akteure, Sponsoren, Werbedienstleister und Onlineplattformen müssen offenlegen, wer hinter Anzeigen steckt. Unteranderem ist es für Verantwortliche gemäß Art. 18 der TTPW-VO verpflichtend, über eine ausdrückliche Einwilligung zu verfügen, wenn die Daten bei den Betroffenen selbst erhoben wurden. Dadurch schafft die TTPW-VO besondere Schutzmechanismen für die politische Meinungsbildung im Zusammenhang mit politischer Online-Werbung und legt eine hohe Priorität, auf die Umsetzung der Anforderungen.

Weitere Blog-Beiträge

08.12.2025

BfDI erkennt erstmals Cookie-Manager an

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationssicherheit (BfDI), Prof. Dr. Louisa Specht-Riemenschneider, hat am 17. Oktober erstmals einen Cookie-Manager gemäß §25 Abs. 1 T3DG…

Mehr lesen
01.12.2025

Team-Meeting 11/2025

Team-Meeting mit Überraschungsgast! 🎅 Unser jüngstes Team-Meeting fand in einer nagelneuen, richtig schönen Location statt. Doch der besondere Moment kam völlig unerwartet: Der Niko...

Mehr lesen
20.11.2025

15.000€ Schmerzensgeld wegen dauerhafter Kameraüberwachung: LAG Hamm fällt Urteil

Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm hat einem Arbeitnehmer ein Schmerzensgeld in Höhe von 15.000€ zugesprochen. Der Grund: Der Arbeitnehmer wurde über einen Zeitraum von 22 Monaten…

Mehr lesen