NIS-2 Richtlinie: EU-Kommission plant Änderung

(Erst) Seit dem 6. Dezember 2025 gilt die NIS-2-Richtlinie. Viele Unternehmen in Deutschland sind dadurch erstmals verpflichtet, ihre Cybersicherheit deutlich zu stärken.
Doch nun könnte es erneut Anpassungen geben.
Kritik von Anfang an 🧐
Schon zum Start gab es Unsicherheiten vor allem hinsichtlich:
- unklarer Begriffe
- handwerklicher Fehler
- sehr breiten Anwendungsbereichen
- hohem Umsetzungsdruck
Viele Organisationen mussten kurzfristig Maßnahmen einführen. Nicht selten ohne genau zu wissen, ob und in welchem Umfang sie betroffen sind.
Neues Cybersicherheitspaket 🔐
Am 20. Januar 2026 hat die EU-Kommission überraschend ein neues Cybersicherheitspaket vorgestellt. Es enthält mögliche Änderungen an der NIS-2-Richtlinie.
Sollten diese umgesetzt werden, könnte sich:
- der Kreis der betroffenen Unternehmen verändern
- der Anwendungsbereich präzisiert werden
- der regulatorische Rahmen angepasst werden
Für betroffene Organisationen bedeutet das vor allem: erneute Unsicherheit, da sie sich auf weitere Anpassungen einstellen müssen.
🚨Ausblick
Die Vorschläge werden nun von EU-Kommission, Rat und Parlament beraten. Ob und in welcher Form Änderungen kommen, ist derzeit unklar.
Bis dahin gilt weiterhin die aktuelle NIS-2-Regelegung. Unternehmen und Organisationen sollten regulatorische Entwicklungen aufmerksam verfolgen und flexibel bleiben.


