Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten?

Straffreiheit für Hacker mit guten Absichten?

Ist hacken jetzt legal!? 🤔 Wir verraten Ihnen, was das Bundesjustizministerium (BJM) jüngst für solche Cyberangriffe vorsieht:

Immer wieder warnt b-pi sec vor den Gefahren eines Hacker-Angriffes aufgrund von Sicherheitslücken in IT-Systemen. Diese gilt es zu finden und zu schließen, ansonsten droht u.a. ein Datendiebstahl oder schlimmstenfalls sogar der Ausfall der IT-Systeme bis hin zu deren totaler Zerstörung 🔐

Grundsätzlich ist das Ausspähen und Abfangen von Daten in den §§ 202a, 202b StGB unter Strafe gestellt. Strafverschärfungen sind durch die Einführung von Regelbeispielen bereits im Gesetzesentwurf enthalten. Das BJM plant aber auch: „Wer IT-Sicherheitslücken schließen möchte, hat Anerkennung verdient – nicht Post vom Staatsanwalt“, Marco Buschmann, Bundesjustizminister.

Laut dem Gesetzesentwurf ist die Tathandlung (hacken) dann nicht „unbefugt“, wenn
• das Eindringen in der Absicht erfolgt, eine Sicherheitslücke festzustellen UND
• die Absicht besteht, eine verantwortliche Stelle, die diese Lücke schließen kann, zu informieren UND
• diese Handlung erforderlich ist, um eine Sicherheitslücke festzustellen.

Wann die neue Gesetzesänderung in Kraft tritt, bleibt abzuwarten. Wir informieren Sie aber gerne jetzt schon über weitere Möglichkeiten zum Schutz Ihrer IT-Systeme und Daten.

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