“Wegen dem Datenschutz geht das nicht“

Als Datenschutzbeauftragte erleben wir im Beratungsalltag leider immer wieder, dass „Datenschutz“ missbraucht wird. Dabei ist Datenschutz nicht das Schwert gegen Arbeitgeber, Unternehmen oder Behörden, sondern ein Werkzeug, um Rechte von Betroffenen zu stärken und Transparenz, Sicherheit und Selbstbestimmung zu fördern.

Die DSGVO wurde nicht geschaffen, um Prozesse zu blockieren oder Konflikte zu schüren, sondern um „Rechte statt Hürden“ zu etablieren. Genau dafür setzen wir uns als Datenschutzbeauftragte täglich ein.

Praktische Beispiele aus der Realität zeigen, wo Datenschutz die helfende Hand ausstreckt:

  • Die Erfassung von Lohn- und Sozialdaten dient in erster Linie der korrekten Abrechnung – nicht dem Eingriff in die Privatsphäre. Hier gelten Zweckbindung und Datenminimierung.
  • Auch die Dokumentation von Anwesenheiten oder Online-Verhalten ist in der Regel kein Instrument zur Kontrolle oder Diskriminierung. Vielmehr schafft sie Transparenz, schützt vor Missbrauch und ermöglicht sachlich fundierte Entscheidungen.

Art. 5 DSGVO stellt die Grundprinzipien der Datenverarbeitung bewusst an erste Stelle: Rechtmäßigkeit, Transparenz und Verhältnismäßigkeit. Wenn Datenschutzansprüche als Angriff wahrgenommen werden, liegt oft ein Missverständnis vor.

Unser Ziel bleibt: die individuellen Rechte zu schützen und Vertrauen zu schaffen, nicht Unternehmen oder Behörden zu diskreditieren.

Weitere Blog-Beiträge

23.10.2025

Frisch eingekleidet: Unsere neuen CI-Team Jacken sind da ✨🎉

Teamspirit, Humor und ein gemeinsames Verständnis für Qualität – nicht nur bei digitaler Sicherheit, sondern auch beim Style, perfekt für den Arbeitsalltag im Team 🤝

Mehr lesen
16.10.2025

BGH erlaubt Zwangs-Entsperrung von Smartphones: Was Sie jetzt wissen sollten

Mit einem höchst bemerkenswerten Beschluss vom 13. März 2025 (Az. 2 StR 232/24) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Ermittlungsbehörden Beschuldigte dazu zwingen dürfen, ihre Smartphone…

Mehr lesen
14.10.2025

Datenschutzverstoß durch Polizeibeamten: 3.500 € Bußgeld

Eine rechtswidrige Datenabfrage eines Polizeibeamten führte zu einem Bußgeld i.H.v. 3.500 €. Dieser hatte unbefugt personenbezogene Daten aus dem Melderegister zu einem privaten Zweck mit…

Mehr lesen